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Spanisch belegen

Spanisch kann zum einen als zweite Fremdsprache in Klasse 6 alternativ zu Latein oder Französisch gewählt werden.
Alternativ dazu kann Spanisch oder zum anderen als zweite oder dritte  neu einsetzende Fremdsprachein Klasse 11 gewählt werden. Das heißt: hier kann man Spanisch als Anfänger ganz neu beginnen.
Spanisch ab Klasse 11:
Wer keine zweite Fremdsprache aus den Klassen 6-10 nachweisen kann, muss im Hinblick auf die Abiturvorgaben Spanisch (oder alternativ Französisch oder Latein) in Klasse 11-13 belegen. Wer bereits die Voraussetzungen erfüllt, kann Spanisch zusätzlich oder alternativ zu der bisherigen zweiten Fremdsprache als Drittsprache belegen.
Die ersten drei Semester (11/1, 11/2 und 12/1) stehen im Zeichen des Spracherwerbs, d. h. die Schülerinnen und Schüler erarbeiten sich hier die Grundlagen der spanischen Sprache. Ab 12/2 stehen nur noch lebensnahe bzw. gesellschaftlich bedeutsame Themen im Mittelpunkt, in deren Verlauf die kommunikativen Fähigkeiten auf allen Ebenen weiter geschärft und ausgebaut werden. Die Schüler/innen erreichen in 13/2 etwa das Niveau bis B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Fremdsprachen, verfügen also schon über gehobene Kenntnisse. Dies gilt insbesondere für diejenigen, die Spanisch mit Erfolg als mündliches Fach (P5) in den Abiturprüfungen gewählt haben.
Spanisch ab Klasse 6:
Seit dem Schuljahr 2014/15 ist Spanisch auch für Schüler des Realschul- und Gymnasialzweigs ab Klasse 6 wählbar (alternativ zu Französisch oder Latein). Die Progression ist in diesen Klassen freilich flacher als in der Oberstufe, führt bei Fortsetzung im Jahrgang 11 allerdings auch zur Möglichkeit, Spanisch als schriftliches Prüfungsfach im Abitur zu wählen. In diesem Fall beginnt die thematische Arbeit zur Abiturvorbereitung gemäß den curricularen Vorgaben bereits im ersten Semester der Qualifikationsstufe (12/1) Kurse auf grundlegendem und erhöhtem Niveau sind ja nach Zustandekommen der Kurse möglich.